Will eine Initiative mit ihrem Volksentscheid erfolgreich sein, müssen beim Wahlergebnis zwei Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Mehrheit der teilnehmenden Wähler muss für den Entwurf stimmen
und zugleich
2. muss mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten zustimmen.
(§ 36 (1) “Ergebnis des Volksentscheids” im Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Abstimmungsgesetz – AbstG), auf wahlen-berlin.de in den Rechtsgrundlagen)
Beim Volksentscheid zu Tempelhof hörte ich von einigen Menschen, dass sie als Ablehner des damaligen Entwurfs bewusst nicht zur Wahl gingn, weil dies unter bestimmten Umständen den Befürwortern zu Gute gekommen wäre. Knackpunkt seien die 25% Stimmberechtigten, sagten diese Menschen damals. Ich rätselte und rechnete und rätselte, aber mir wollte der Sinn dieser Argumentation nicht klar werden.
Zum Pro Reli Entscheid nun offenbarte sich mir endlich das Missverständnis: Die Nichtwählengeher dachten, dass es nötig wäre, dass 25% der Wahlberechtigten überhaupt nur an der Wahl teilnehmen müssten, um dann bei einfacher Mehrheit den Volksentscheid zu einem Erfolg zu bringen.
Das ist falsch. Es müssen (zusätzlich zur Mehrheit der Wähler) 25% der Stimmberechtigten mit Ja stimmen.
Also: Jeder, der den Entwurf ablehnt und dazu beitragen will, dass die Ablehnung auch in der Wahl wirksam wird, muss wählen gehen.
Befürworter dürfen natürlich gerne zu Hause bleiben. Oder in den Garten fahren. Oder baden gehen.
19. April 2009 at 1:19 PM
Ui. Ich dachte bisher, dass 25% aller Wahlberechtigten teilnehmen müssen, damit die Wahl überhaupt anerkannt wird. Danach zählt die einfache Mehrheit. Gut da hab ich mich dann wohl verdacht. Dann geh ich mal wählen. Auch… wenn es eine Thematik ist, die mich kaum noch direkt berührt…
Danke für die Info :-)